Snus – Nikotinbeutel

Was ist SNUS?

Seit 2019 sind sogenannte Nikotinbeutel, umgangssprachlich als Snus bezeichnet, am Markt und boomen seit 2021 regelrecht. Hergestellt werden sie von der Tabakindustrie, es handelt sich dabei aber um nikotinhältige Produkte ohne Tabak. Trägersubstanz für das Nikotin ist hier z.B: Zellulose, Tee, Salze usw. dazu kommen häufig auch Aromen und Geschmacksstoffe, von fruchtig bis Menthol ist alles erhältlich. Nicht zu verwechseln sind sie mit den „echten“ traditionellen Snus Tabakbeuteln aus Schweden, die in der EU seit 2001 einem Vertriebsverbot unterliegen. Die Nikotinbeutel werden für 10 bis 20 Minuten in die Mundhöhle unter Ober-/Unterlippe oder in die Backentasche gelegt, dort gelangt ihr Nikotin über die Mundschleimhaut ins Blut. Die Aufnahme von Nikotin erfolgt nicht so schnell wie beim Rauchen einer Zigarette, weshalb nicht ein derartiger Kick entsteht.

Wie wirken Nikotinbeutel?

Nikotin hat ein diametrales Wirkspektrum, das heißt es kann einerseits aufputschend, z.B. bei Müdigkeit, und andererseits entspannend, z.B. bei Streß, wirken. Es führt zu Gewöhnung, Abhängigkeit und Entzugssymptomen. Nikotin hat schädlichen Einfluß auf das Herz/Kreislaufsystem, wo es Herzinfarkt, Schlaganfall und Gefäßverengungen (Raucherbein) fördert.

Beim Rauchen einer Zigarette mit z.B. 10mg Nikotin pro Zigarette werden 10 bis 20 %, also 1 bis 2 mg Nikotin im Körper aufgenommen. Anders beim Gebrauch eines Nikotinbeutels, hier werden 50 bis 60% des enthaltenen Nikotins in den Körper aufgenommen, d.h. bei einem Beutel mit 10mg Nikotin werden 5-6 mg Nikotin im Körper freigesetzt. Die Nikotinbeutel sind in den gängigen Konzentrationen von 4 bis 20 mg (oder sogar mehr) in Gebrauch. Es ist also nicht verwunderlich, dass es hier leicht zu Überdosierungen und Nikotinvergiftungen kommen kann. Symptome sind Übelkeit, Kopfschmerzen, Vergiftungserscheinungen, Kreislaufkollaps und Atemlähmung.

Fehlender Jugendschutz

Die Nikotinbeutel sind sehr modern und werden auch von Jugendlichen gerne konsumiert, allein oder mit Freunden, zur Entspannung, zum Chillen oder Einschlafen aber auch als Kick und zur Stimulierung von Konzentration oder Leistung beim Sport. Der Erwerb ist in der Regel problemlos möglich, auch für unter 14 jährige. Da in Österreich im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG 2019) nur das verbrennen, erhitzen und verdampfen von Tabak geregelt wird (dies ist bis zum 18 Lebensjahr verboten), ist der orale Konsum von reinen Nikotinbeuteln – also snusen – nicht geregelt, da sie ja keinen Tabak enthalten.

Bei der heurigen Jugendtagung des Instituts für Suchtprävention der Promente OÖ am 28. März 2023 wurde das Thema „Snusen, Kiffen, Pillen schlucken“ gewählt, dabei hat man sich auch mit dem Phänomen Nikotinbeutel intensiv auseinandergesetzt. Es wurden auch eigene Forschungsergebnisse von Frau Mag. Nicole Hartmann aus Interviews mit Interviewpartnern im Alter von 12 bis 22 Jahren präsentiert. Hier wurde darauf hingewiesen, dass der Konsum von Nikotinbeuteln sehr niederschwellig und in fast allen Lebensbereichen der Jugendlichen stattfindet. Die Verfügbarkeit ist hoch, auch für unter 14 jährige. Durch poppige Aufmachung, Werbung durch Influencer(innen) und auf Sozial-media-Plattformen wird gezielt ein junges Zielpublikum an Erwachsenen vorbei erreicht.

Weitere Informationen zum Thema gibt es zum Beispiel auf der Homepage der Promente Oberösterreich unter www.praevention.at nachzulesen.