Lässig mit der Zigarette in der Hand, auf dem Pferd – schon damals wollte der Cowboy eins vermitteln und zwar: „Rauchen ist cool!“ Hinter dieser Marketingmasche steckt die Tabakindustrie, die mit allen Mitteln versucht, neue Käufe zu generieren. Und das gelingt ihnen tatsächlich, denn wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass Tabakwerbung den Einstieg ins Rauchen und auch den Transfer vom Probieren bis hin zum regelmäßigen Rauchen aus Gewohnheit beeinflusst. Die gezielte Werbung für Tabakprodukte wirkt sich nicht nur auf die Wahl einer Zigarettenmarke, sondern auch auf die gesamte Nachfrage aus. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders gefährdet, denn sie sind empfänglicher, was Werbung angeht und reagieren demnach auch stärker auf die Werbeversprechen der Tabakhersteller. Aus diesem Grund hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2003 Richtlinien für ein Tabakwerbeverbot beschlossen und zwar für die gesamte EU. Daneben haben sich auch die Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf ein großflächiges Werbeverbot der Tabakkonzerne geeinigt. Ein wichtiger Schritt, der in den jeweiligen EU-Staaten nach und nach umgesetzt wird.
Im Jahr 2016 wurde die Änderung des Tabakgesetzes beschlossen. Die entsprechende Novelle des Tabakgesetzes zur Implementierung der TPD II findet schrittweise Anwendung. Die aufgezählten Regelungen stehen noch in Verbindung zu der gültigen Tabakgesetz-Novelle aus dem Jahr 2009.
Hier sind die wichtigsten Inhalte nachzulesen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00307/fname_529054.pdf
Wusstest du eigentlich …
… dass es in Österreich eine Beschränkung bei der Tabakwerbung gibt? Das bedeutet, dass die Bewerbung der entsprechenden Produkte nur in bestimmten Fällen verboten ist.
…dass es in Österreich verboten ist, Werbung in Fernsehen und Hörfunk sowie in jugendfreien Kinovorstellungen zu schalten? Darüber hinaus ist auch eine Bewerbung in der Nähe von Schulen und Jugendzentren untersagt.
…dass es in Österreich nicht erlaubt ist, gratis Tabakprodukte zum Zwecke der Werbung zu verteilen? Auch Werbeerzeugnisse für Kinder und Jugendliche, die mit Tabakprodukten in Zusammenhang gebracht werden können, dürfen nicht vergeben werden.
…dass es in Österreich nicht zulässig ist, die beworbenen Tabakerzeugnisse mit Werbung für andere Produkte zu kombinieren?
…dass es in Österreich Pflicht ist, Werbung auf Plakaten, im Kino oder in Druckschriften mit einem Hinweis auf die Gesundheitsschädlichkeit zu versehen?